Vor dem Gang zum Steuerberater

Familienverhältnisse

Familien-verhältnisse

Anschrift, Telefon, Fax, email, Bankverbindung, Vorname/Geburtsname/Geburtstag Ehegatte, Berufe, Religion, Datum Heirat, Scheidung, Getrenntleben, Name/Geburtstag Kinder, Kindergeld, Studien-, Schul-, Lehrbescheinigung, bei nicht behinderten Kindern zwischen 18 und 27 deren eigene Einkünfte.

Einkünfte

Einkünfte

Zins-, Dividenden, Lohnersatzleistungen (Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Mutterschafts-, Krankengeld), Zeiten Nichtbeschäftigung, Protokoll der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber.

Kfz-Kosten

Kfz-Kosten

Entfernung Wohnung Arbeitsstelle, PKW-Kennzeichen, Urlaubs- und Krankheitstage, Arbeitstage je Woche, Wechselnde Einsatzstellen ?, Fahrtkostennachweise öffentliche Verkehrsmittel, Dienstreisekosten, steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers zu Fahrtkosten.

Aussergewöhnliche Belastungen

Ausserge-wöhnliche Belastungen

Belege über Krankheits-, Medikamenten-, Kurkosten, Beerdigungskosten, Belege über Spenden, Haushaltshilfe, Pflege-Heimunterbringung, Bescheinigung über Behinderung, Unterstützung bedürftiger Personen..

Werbungskosten

Werbungs-kosten

Typische Berufskleidung (z.B. Blauer Anton, Schornsteinfeger-, Bäcker-, Metzgerbekleidung), Fachliteratur, Werkzeuge, Sprachkurse, Doppelte Haushaltsführung, Arbeitszimmer, Beiträge Gewerkschaft Berufsverband, beruflich bedingte Umzugskosten, PC, notebook, selbst bezahlte Seminare. Soweit diese Kosten vom Arbeitgeber erstattet werden, sind sie nicht abziehbar.

Wohneigentum

Wohn-eigentum

Grundsätzlich sollte lange vor dem Erwerb einer Immobilie mit dem Steuerberater gesprochen werden. Er begleitet dann die Anschaffung, Herstellung oder das Verschenken Erben der Immobilie. Insofern liegen die meisten Unterlagen bereits vor.

Sonstiges

Sonstiges

Das deutsche Steuerrecht ist viel zu kompliziert, als dass hier alle benötigten Unterlagen aufgeführt werden könnten. Erst das Gespräch mit dem Steuerberater wird Klarheit schaffen.

Gebühren

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV). Trotz des Namens handelt es sich um ein Gesetz. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Höhe der folgenden Grössen: Einkommen, Gewinn, Umsatz, Bilanzsumme, Streitwert, Stunden u.a. Deshalb kann die pauschale Frage, was kostet mich der Steuerberater, nicht beantwortet werden.
      Demnächst gibt es auf dieser homepage einen Gebühren-Rechner.